Berufsrecht

Das Berufsrecht für Ärzte ist in der Approbationsordnung für Ärzte ÄApproO und für Zahnärzte in der Approbationsordnung für Zahnärzte ZÄPro geregelt. Darin sind Ausbildung, Prüfung und Approbation (Zulassung) geregelt.

Apothekenrecht

Das Arzt- und Medizinrecht umfasst eine Bandbreite von sog. Nebengebieten, zu denen auch das Apothekenrecht gehört. Die besondere Stellung des Apothekers ergibt sich daraus, dass sowohl Gewerbetreibender als auch Heilberufler ist.

Psychotherapeutengesetz

Durch das im Jahre 1999 in Kraft getretene Psychotherapeutengesetz hat sich der Status der Psychotherapeuten erheblich geändert, indem sie in das vertragsärztliche System integriert worden sind.

Sozialversicherungsrecht

Im Sozialgesetzbuch ist u.a. die Gesetzliche Krankenversicherung und die Gesetzliche Unfallversicherung geregelt.

Wir begleiten Sie rechtlich auf dem Weg hinsichtlich der oben aufgeführten Rechtsgebiete des Arzt/Zahnarzt- und Medizinrechts.

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