Rechtsgebiete
Das Rechtsgebiet des Medizinrechts erstreckt sich nicht nur auf das allgemeine Gebiet der Arzthaftung, also das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient, sondern umfasst auch das Recht der Honorierung von Privatpatienten nach der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ und Zahnärzte GOZ, Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht wie der Kassenzulassung, der Regelungen für Allgemeinpatienten im Verhältnis zum Arzt, das allgemeine Berufsrecht, das Berufsrecht wie der Approbationsordnung und der ärztlichen Berufsordnungen der jeweiligen Landesärztekammern, das kollegiale Verhältnis zwischen Ärzten, das Arztwerberecht sowie das Recht der Praxisübertragung und spezielle Regelungen zur Ausübung des ärztlichen Berufes wie z.B. der Röntgenordnung. Es handelt sich hierbei um zivilrechtliche Ansprüche gegenüber dem Arzt oder einem Kollegen.
Dazu kommt das Apothekenrecht und das Pharmarecht wie auch das Psychotherapeutenrecht.
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